Neuhausen, 10. Januar 2013

Im Rahmen der Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA – Single Euro Payments Area) werden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren zum 1. Februar 2014 durch EU-weit einheitliche Vorgaben abgelöst. So wird die „€uro-Überweisung“ künftig in 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz künftig einheitlich gehandhabt. Durch die Umsetzung von SEPA rückt die Verwendung der internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number) immer mehr in den Vordergrund. Zur Nutzung der neuen SEPA-Zahlmethoden sind die internationale Bankkontonummer und in einer Übergangszeit bis Februar 2016 zusätzlich noch die internationale Bankleitzahl (BIC, Business Identifier Code) anzugeben. Die VR Bank im Enzkreis ist dafür bestens vorbereitet. Bereits heute können deren Kunden mit der „€uro-Überweisung (SEPA)“ (seit Januar 2008) und dem „SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ (seit November 2009) die einheitlichen SEPA-Zahlungsinstrumente nutzen. Bei der VR Bank im Enzkreis ist man hierbei in guten Händen, denn: die genossenschaftliche FinanzGruppe gehört mit zu den Architekten von SEPA. Seit vielen Jahren gestaltet diese aktiv die neuen EU-Zahlmethoden mit und hat – im Sinne aller Kunden – die wesentlichen Merkmale der deutschen Zahlungsabwicklung dort eingebracht. Damit Firmenkunden und Vereine auf die endgültige Umstellung bis Anfang 2014 gut vorbereitet sind, lud die VR Bank im Enzkreis am Dienstag, den 27. November zu einer Informationsveranstaltung an zwei verschiedenen Standorten zum Thema ein. Insgesamt rund 120 Vereinsvorstände und Unternehmer konnten sich um 17:00 Uhr in Öschelbronn und anschließend um 20.00 Uhr in Neuhausen umfassend über das SEPA-Verfahren informieren.

Als Gastredner hatte die VR Bank im Enzkreis den Experten für Zahlungsverkehrsfragen und stellvertretenden Abteilungsdirektor der DZ Bank AG, Thomas Höll eingeladen. Höll stellte in seinem Vortrag die neuen Rahmenbedingungen und alle Maßnahmen vor, die von Seiten der Firmen und Vereine bereits heute zu veranlassen sind. Die Endverbraucher können innerhalb Deutschlands bis 31. Januar 2016 weiterhin die Ihnen vertraute Kontonummer und BLZ verwenden, international werden aber ab 1. Februar 2014 auch für den Verbraucher IBAN und BIC bindend und ab 1. Februar 2016 ist auch für Endverbraucher ausschließlich IBAN im Zahlungsverkehr nutzbar. Kunden die sich bereits vorher mit dem neuen System vertraut machen wollen, genügt ein Blick auf den Kontoauszug oder auf die Rückseite der EC-Karte, denn dort findet man BIC und IBAN bereits heute. BIC ist der international standardisierte Code zur Identifizierung für Kreditinstitute und ersetzt die Bankleitzahl. Die internationale Bankkontonummer IBAN setzt sich zusammen aus dem Ländercode „DE“ für Deutschland einer zweistelligen Prüfziffer, der vertrauten Bankleitzahl und der ebenfalls vertrauten Kontonummer.

Auch Timo Richter, Prokurist der VR Bank im Enzkreis und Bereichsleiter Firmenkunden, ergänzte einige interessante Informationen von Seiten der VR Bank zum Thema. Er wies auch darauf hin, dass man weitere Informationen zum Thema auf der Homepage der VR Bank im Enzkreis findet. Wer unter www.vrbank-im- enzkreis.de auf der Firmenkundenseite unter der Rubrik „Zahlungsverkehr“ nachschaut findet beim Reiter „SEPA – Single Euro Payments Area“ umfangreiche Detailinformationen.